Wir hatten in unserem letzten Beitrag zum Thema Corona auf die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 13. Mai hingewiesen. In dieser aktuell gültigen Ordnung sind die Öffnungsschritte in Abhängigkeit von der jeweiligen Inzidenz eines Landkreises beschrieben:
Auf der Internetseite des Württembergischen Landessportbunds (WLSB) finden Sie eine Übersicht mit Links zu Grafiken und Zusammenfassungen:
WLSB: Neue Corona-Verordnung - Öffnungsstufen auch für den Sport
Inzwischen erfüllen zahlreiche Landkreise die Voraussetzungen der 1. Öffnungsstufe (5 Tage unter Inzidenzwert 100), manche bereits oder in Kürze der 2. Öffnungsstufe (weitere 14 Tage mit Inzidenz unter 100 und sinkender Tendenz). Ist dieser Zeitpunkt erreicht, besteht die rechtliche Grundlage, dass die Kommunen die Hallen für den kontaktlosen Vereinssport (wie TISCHTENNIS) öffnen können.
Die Öffnungsstufen für den Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten sowie für Veranstaltungen im Profi- und Spitzensport sind gekoppelt an den Nachweis eines negativen Testergebnisses oder einer abgeschlossenen Impfung bzw. einer vollständigen Genesung. Offen war zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung noch die Frage, ob und wer geimpft, genesen oder getestet sein muss:
Tagesaktueller Corona-Test für die Übungsleitenden und/oder Spieler/innen?
Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg testpflichtige Mitglieder und Sporttreibende sowie „Anleitungspersonen“ im Sinne der Notbremse laut Infektionsschutz-Gesetz § 28 b können nach unserer Lesart zusätzlich zu öffentlich zugänglichen Schnelltests auch zur Laienanwendung gedachte Selbsttests durchführen (siehe dazu Corona-Landesverordnung Baden-Württemberg § 21, Absatz 8 in Kombination mit § 5). Allerdings müssen diese Selbsttests überwacht und bescheinigt werden und dürfen nicht älter als 24 Stunden sein. Daneben sind vollständig Geimpfte (14 Tage nach der Letztimpfung) und Genesene (für 6 Monate) grundsätzlich von der Testpflicht befreit.
Anne Köhler, Vize-Präsidentin Jugend im Württembergischen Landessportbund (WLSB) und Vorsitzende der Württembergischen Sportjugend (WSJ), äußert sich zu Öffnungsszenarien im Sport:
Interview Anne Köhler: "Brauchen genügend Test für 14- bis 18-Jährige!"
Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit sämtlicher Auslegungen der Landesverordnung. Einige unserer Anfragen sind noch nicht abschließend beantwortet. Am 2. Juni erhalten alle TTBW-Vereine ein Rundschreiben mit der Übersicht der aktuellen rechtlichen Grundlage der Corona-Verordnung und deren Auslegung im Hinblick auf die Hallenöffnungen für den Vereinssport.
gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW