Kinderschutz ist uns in Tischtennis Baden-Württemberg wichtig!
„Kinder haben Rechte – TTBW macht niedrigschwellige Angebote für die Kinder!“
Das Thema Kinderschutz bzw. das „Kindeswohl im Sport“ und speziell die Prävention bezüglich sexualisierter Gewalt stehen seit einigen Jahren aufgrund von entsprechenden Vorfällen und damit auch verbundener Straftaten im Blickpunkt. Die rechtlichen Grundlagen zum Thema Kinderschutz sind im Bundeskinderschutzgesetz verankert, das das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.
Auch Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) setzt sich intensiv mit der Thematik auseinander und hat folgende Maßnahmen ergriffen:
Aufnahme einer/s Kinderschutzbeauftragten in die TTBW-Satzung, § 9 (4): Kristina Bredow (vom Präsidium am 15.10.2025 eingesetzt)
Versand von Informationsunterlagen und Formularen zum Thema an alle TTBW-Vereine per Rund-Email am 7. November 2025.
Die Umsetzung entsprechender Präventionsmaßnahmen stellt für uns jedoch nicht nur eine Pflicht, sondern vielmehr auch ein wichtiges Anliegen dar, für das wir auch unsere Mitgliedsvereine sensibilisieren und gewinnen möchten. Um Grenzüberschreitungen in diesem Bereich, wie einen im Jahr 2017 bekannt gewordene Einzelfall, zu verhindern, setzen wir im TTBW auf ein Gesamtkonzept, das aus dem Dreiklang
· Prävention
· Weiterbildung
· Intervention
besteht.
Konkrete Maßnahmen zum Schutz der Kinder sind dabei für den Verband und Vereine:
Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses, Zustimmung zum Verhaltensleitfaden Ehrenkodex, Informationsblätter mit entsprechenden Maßnahmen von TTBW für die Kaderspieler/innen und deren Eltern sowie eine Reihe von Handreichungen der Landessportbünde.
Betroffene können sich jederzeit an uns wenden:
Kristina Bredow, Handy: 0157 70314385
kinderschutzbeauftragte@ttbw.de
Unterlagen zum Herunterladen:
Informationsblatt Kinderschutz für Kinder und Jugendliche
