Bekanntmachung von Tischtennis Baden-Württemberg
Das TTBW-Präsidium hat gestern Abend folgende Entscheidungen getroffen, die am kommenden Freitag, 23. Oktober 2020, wirksam werden und bis zu einer anders lautenden Entscheidung gültig sind:
· Alle Mannschafts-Wettkämpfe werden ohne Doppel gespielt.
Auch die Badenliga und die Württembergliga spielen ohne Doppel!!!
· Bei allen Mannschafts-Wettkämpfen werden sämtliche Einzel ausgetragen, unabhängig davon, ob der Siegpunkt bereits erreicht ist.
Hintergrund dieser Entscheidungen ist die aktuelle Lage des Corona-Infektionsgeschehens. Die seit 19. Oktober 2020 gültige Corona-Landesverordnung erlaubt zudem im Trainingsbetrieb von Kontaktsportarten nur noch 10 Teilnehmer. Ohne Doppel ist Tischtennis jedoch keine Kontakt-Sportart. Weiterhin wurde in den letzten Tagen in einigen Kommunen das Doppelspielen verboten.
Das Präsidium von TTBW will mit dieser Entscheidung möglichst viele Vereine und Spieler in die Lage versetzen, Tischtennis-Mannschaftsspiele durchzuführen. Liegen Gründe vor, die dies verhindern, bietet § 4 der Durchführungsbestimmungen für den Mannschaftssport (Anlage) die Grundlage für Spielverlegungen. Wichtig: Es muss eine amtliche Mitteilung/Bescheinigung vorliegen.
Wir bitten alle Beteiligten – beide Teams und die Spielklassenleiter – um eine der Situation angemessene sportlich-faire Absprache!
Um den Terminspielraum zu erweitern, sind die Reserve-Spieltage 12./13. und 19./20.12.2020 für Spielverlegungen verwendbar.
Durchführungsbestimmungen - Änderung zum 23.10.2020
Maßnahmen zur Pandemiestufe 3 in Baden-Württemberg
Trainingsbetrieb: Information zur neuen Landesverordnung
Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Entsprechend wurde die allgemeine Corona-Verordnung des Landes angepasst (Anlage).
Dies hat folgende Auswirkungen auf unsere Tischtennisvereine:
Die Fassung vom 8. Oktober 2020 der Corona-Verordnung Sport ist weiterhin gültig, Stand heute bis 31. Oktober 2020. In dieser Corona-Verordnung Sport ist der Bezug zu der in der allgemeinen Corona-Verordnung genannten Anzahl von Personen bei Ansammlungen hergestellt. Mit der Fassung vom 19. Oktober wurde die Zahl der Teilnehmer solcher Versammlungen von bisher 20 auf 10 Personen reduziert. Entsprechend gilt auch für Sport die maximale Personenzahl von 10 Personen pro Trainingseinheit.
Welche Ausnahmen es gibt:
- Bei Beibehaltung eines individuellen Standorts (zum Beispiel Yoga mit fest zugeordnetem Standort einer Matte im Raum oder Tischtennistisch innerhalb einer bestehenden Spielbox) oder durch eine entsprechende Platzierung der Trainings- und Übungsgeräte, damit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgängig eingehalten wird.
- Bei Trainingssituationen für deren Durchführung eine Personenzahl zwingend erforderlich ist, die größer ist, als die in § 9 genannte Personenzahl (zum Beispiel wichtige Trainingsspiele).
Daraus ergibt sich, dass Tischtennis-Training in Form von Einzel unter Wahrung der Abstandsregel weiterhin ohne Begrenzung der Personenzahl möglich ist.
Dies ergibt sich aus der Landesverordnung. Kommunen können anderes beschließen.
Mit diesen Informationen und auf dieser Grundlage können Sie in Ihren Vereinen unter strikter Beachtung aller Regeln der Hygiene-Konzepte weiterhin unseren Tischtennissport ausüben.
gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW