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TTBW-Kinderschutz ist oberste Verpflichtung für die neuen Beauftragten Steffi Bils und Helmut Großmann

Interview: „Wir geben möglichen Tätern keine Chance.“ Vereins-Informationen folgen im April

Stefanie Bils und Helmut Großmann

Das Thema Kinderschutz bzw. das „Kindeswohl im Sport“ und speziell die Prävention bezüglich sexualisierter Gewalt stehen seit einigen Jahren aufgrund von entsprechenden Vorfällen und damit auch verbundener Straftaten im Blickpunkt. Die rechtlichen Grundlagen zum Thema Kinderschutz sind im Bundeskinderschutzgesetz verankert, das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.

Auch Tischtennis Baden-Württemberg setzt sich intensiv mit der Thematik auseinander und hat folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Aufnahme einer/s Kinderschutzbeauftragten in die TTBW-Satzung, § 9 (4)
  • Wahl von Stefanie Bils und Helmut Großmann in dieses Amt der „Beauftragten Kinderschutz“ im Präsidium am 14. März 2022
  • Versand von Informationsunterlagen und Formularen zum Thema an alle TTBW-Vereine per Rund-Email im April 2022.

Die Umsetzung entsprechender Präventionsmaßnahmen stellt für uns jedoch nicht nur eine Pflicht, sondern vielmehr auch ein wichtiges Anliegen dar, für das wir auch unsere Mitgliedsvereine sensibilisieren und gewinnen möchten. Um Grenzüberschreitungen in diesem Bereich, wie den im Jahr 2017 bekannt gewordene Einzelfall, möglichst zu verhindern, setzen wir im TTBW auf ein Gesamtkonzept, das aus dem Dreiklang

  1. Prävention
  2. Weiterbildung
  3. Intervention

besteht.

Konkrete Maßnahmen zum Schutz der Kinder sind dabei für den Verband und Vereine:

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses:

Jeder unserer Trainer/innen, egal ob festangestellt oder auf Honorarbasis, muss bei neuem Vertragsabschluss ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Dieses kann für Ehrenamtliche kostenlos angefordert werden. 

  • Verhaltensleitfaden Ehrenkodex:

Werte und Normen im eigenen Verein werden in Form von Richt- und Leitlinien fixiert. Die eigene Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen wird bewusstgemacht.

Zudem verpflichten sich die Trainer/innen mit ihrer Unterschrift auf der Selbstverpflichtung, das „Kindeswohl im Sport“ und die Prävention (sexualisierter) Gewalt als oberste Prinzipien in der Kinder- und Jugendarbeit anzuerkennen. In diesen Erklärungen sind allgemeine Grundsätze aufgelistet, die eingehalten bzw. vermieden werden müssen. Dabei dienen diese Erklärungen auch den handelnden Trainer/innen zum Schutz vor bzw. zur Vermeidung von unbegründeten Verdächtigungen.

  • Informationsblätter die entsprechenden Maßnahmen von TTBW für die Kaderspieler/innen und deren Eltern zusammenfassen und durch die Kontaktdaten der Beauftragten für Kinderschutz ergänzt werden.
  • Unsere Mitgliedsvereine fordern wir auf, das „Kindeswohl im Sport“ in ihre Vereinsarbeit zu integrieren und ein konkretes Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt vor Ort aufzustellen. Die Württembergische Sportjugend (WSJ) und die Badische Sportjugend (BSJ) als verantwortliche Fachorganisationen der Landessportbünde (LSB) haben eine Reihe von Handreichungen und Formulare zusammengestellt und zum Herunterladen auf ihrer Internet-Seite zur Verfügung gestellt:

 

Informationsmaterial „Kindeswohl“ des Württembergischen Landessportbunds (WLSB):

WLSB-Hompeage: Geschäftsstelle-Zuschüsse-Arbeitshilfen-Vorbild-sein/Kindeswohl

Informationsmaterial „Kindeswohl“ des Badischen Sportbunds Freiburg (BSB Freiburg):

Homepage Badischer Sportbund Freiburg: Sport-und-Gesellschaft/Kinder-und-Jugendschutz/Downloads-Kinder-und-Jugendschutz

 

Gespräch mit Stefanie Bils und Helmut Großmann (Beauftragte Kinderschutz in TTBW):

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (DSJ) haben sich den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt als eines der oberen Ziele auf die Fahnen geschrieben. Dazu gehört gleichzeitig auch der Schutz von Mitarbeitern vor möglichen falschen Verdächtigungen. Erreichen können die beiden obersten nationalen Sportorganisationen die Basis in erster Linie über ihre Mitgliedsverbände.

Tischtennis Baden-Württemberg hat Stefanie Bils und Helmut Großmann als Beauftragte für den Kinderschutz gewinnen können. Als Erzieherin bzw. Jugendtrainer sind beide mit der Arbeit mit Kindern bestens vertraut. Mit einer großen Informations-Kampagne wollen Stefanie und Helmut im April 2022 die Verbandsverantwortliche und Vereinsmitarbeiter gleichermaßen erreichen.

"Wir hatten in den Tischtennisverbänden bislang glücklicherweise nur sehr wenige Verdachtsfälle bzw. nur einen strafrechtlich verfolgten Fall, bei denen es Handlungsbedarf gab“, sagt Stefanie Bils. "Bei meiner Tätigkeit geht es in erster Linie darum, präventiv tätig zu sein. Dazu ist Aufklärung ganz wichtig – je früher wir jemanden erreichen und stärken können, desto effektiver und nachhaltiger können wir schützen und aufklären. Die Vereine sollen wissen, dass jemand da ist, der als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dazu können wir jederzeit gerne Informationsmaterial zur Verfügung stellen. Ebenso ist es eine Herzensangelegenheit, die Hürde bei einer Kontaktaufnahme so niedrig wie möglich zu halten – lieber einmal mehr Kontakt aufnehmen als zu wenig" Sie verweist unter anderem auf entsprechende Verhaltensregeln, welche die Sportjugenden in Württemberg (WSJ) und Südbaden (BSJ) zusammengestellt haben. „Wichtig ist uns, dass wir für jeden einen Ansprechpartner haben, deswegen war es für uns selbstverständlich, dass wir diese Aufgabe gemeinsam machen“, sagt Helmut Großmann.

Als äußeres Zeichen sollen Trainer und Betreuer für dieses Thema sensibilisiert werden und eine Selbstverpflichtung unterzeichnen, die deutlich macht, dass diese als wichtigste Verbindungsglieder zwischen Verband/Verein und Familie das Thema Kinderschutz als herausragende Aufgabe sehen und auch als Vorbild dienen.

"Es muss jedem ein Anliegen sein, dass sich die Kinder frei entfalten können. Es muss selbstverständlich werden, dass auch mal Unangenehmes angesprochen werden kann. Gewisse Abhängigkeitsverhältnisse, zwischen Trainern auf der einen und den Kindern auf der anderen Seite, entstehen automatisch ohne, dass diese bewusst so gewollt sind. Dazu gehören auch gut gemeinte persönliche Geschenke oder Vergünstigungen, die eventuell gewährt werden. Absprachen, die mit einem Kind oder Jugendlichen getroffen werden, müssen öffentlich gemacht werden. Dieser besonderen Verantwortung müssen sich die Trainer in ihrem Handeln, dieser besonderen Verantwortung gegenüber den Mädchen und Jungen stets bewusst sein", so Stefanie Bils. Sehr wohl weiß die Beauftragte für Kinderschutz, dass dies für die allermeisten Vereine gar kein Thema ist, doch sexualisierte Gewalt könne durchaus zu einer ganz heiklen Sache werden. "Wir können unsere gemeinsamen Ziele nur erreichen, wenn wir offene Aufklärung betreiben – ich bin unfassbar dankbar, wenn ich einen Beitrag dazu leisten kann."

Diese von vorne herein offene Aufklärung könne durchaus auch für Eltern zu positiven Signalen führen. "Wenn die Mütter und Väter wissen, dass Jugendschutz nicht nur irgendwo auf dem Papier steht, sondern dass man sich im Sportverein ihrer Kinder diesem Thema bewusst und aktiv annimmt, ist das eine gute Sache. Wichtig ist, dass wir alle sensibel werden, was das Thema Missbrauch angeht und dass möglichen Tätern keine Chance gegeben wird. Es ist wichtig, dass wir zusammen nicht mehr wegsehen, sondern aktiv werden – da Kinder die Zukunft unserer Gesellschaft sind. Deshalb ist es wichtig, dass wir das Maximale an Sicherheit, Schutz und Unterstützung bieten."

Thomas Walter, Geschäftsführer Tischtennis Baden-Württemberg e. V. 

 

 

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