Kinderschutz ist uns in Tischtennis Baden-Württemberg wichtig!
„Wir geben möglichen Tätern keine Chance“ - Kinderschutz ist oberste Verpflichtung
Das Thema Kinderschutz bzw. das „Kindeswohl im Sport“ und speziell die Prävention bezüglich sexualisierter Gewalt stehen seit einigen Jahren aufgrund von entsprechenden Vorfällen und damit auch verbundener Straftaten im Blickpunkt. Die rechtlichen Grundlagen zum Thema Kinderschutz sind im Bundeskinderschutzgesetz verankert, das das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.
Auch Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) setzt sich intensiv mit der Thematik auseinander und hat folgende Maßnahmen ergriffen:
* Einsetzung der Kinderschutzbeauftragten Stefanie Bils und Helmut Großmann
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