Mit Beschluss vom 17. April 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 19. April 2021 in Kraft und besitzen Gültigkeit bis 16. Mai 2021.
Notbremse bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100
... an 3 aufeinander-folgenden Tagen: Kontaktloser Individualsport auf Außen- oder Innensport-anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts. Individualsport auf weitläufigen Anlagen wie z. B. Golf weiterhin erlaubt. Die Notbremse tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an 5 auf-einanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft.
Kontaktarmer Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren ist nicht mehr erlaubt.
Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten zur Durchführung von Trainingsmaßnahmen und Wettkämpfen im Profi- und Spitzensport ist ohne Zuschauerinnen und Zuschauer gestattet. Profi- und Spitzensportler*innen dürfen nach den Maßgaben zum Trainings- und Übungsbetrieb der Corona-Verordnung Sport trainieren.