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Pressemitteilung  

Corona-Update

Weiterhin kein Tischtennis-Vereinssport bis 18. April. Die Landesregierung hat am 27. März 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Corona-Verordnung) beschlossen.

Die neuen Regelungen gelten ab 29. März bis 18. April 2021:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Seit 22. März gelten laut Stufenplan lediglich folgende Öffnungen:

  • Bei Inzidenz unter 50:

In Innenanlagen mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

  • Bei Inzidenz zwischen 50 und 100:

Kontaktarme Sportausübung für den Freizeit- und Amateurindividualsport im Freien und in geschlossenen Räumen (ohne Schwimmbäder) mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten.

Dies erscheint derzeit nur in einigen wenigen Kommunen in Baden-Württemberg denkbar. Vielmehr ist es wahrscheinlich, dass in den meisten Kommunen die ab Inzidenz 100 notwendige „Notbremse“ gezogen werden muss, mit der Reduzierung von Lockerungen. Diese beinhaltet, dass Sport in Innenanlagen, also der Tischtennissport, verboten ist.

Siehe dazu auch die Zusammenfassung des Württ. Landessportbunds (WLSB) unter:

https://www.wlsb.de/corona/sportbetrieb

 

gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

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