Seit Dienstag, 2.Juni 2020 darf das Training in den Hallen Baden-Württembergs wieder aufgenommen werden. Dies wird auch in vielen Teilen des Landes sehr rege genutzt. Doch hin und wieder werden die Regelungen seitens der örtlichen Behörden unterschiedlich ausgelegt. Dadurch gibt es viele offenen Fragen, die vor einem Start ins Training geklärt werden müssen. Auch uns erreichen immer wieder Fragen zu entsprechenden Regelungen und deren Auslegung.
Wir haben für Sie versucht, die wichtigsten Fragen hier zu beantworten.
Update 08.06.2020
Rundschreiben Nr. 7 vom 08.06.2020
Bitte beachten Sie: Ob die Hallen wieder geöffnet werden dürfen und unter welchen Voraussetzungen, dass liegt allein in der Entscheidung und Verantwortung des Hallenbetreibers. Dies sind in den meisten Fällen die Städte und Gemeinden. Zudem gelten die Bestimmungen der aktuell gültigen Landesverordnung Baden-Württemberg.
Update 02.06.2020:
Rundschreiben Nr. 6 vom 02.06.2020
Zeitungsartikel StN - Öffnung Hallensport
Zudem finden Sie weitere Informationen auch auf mytischtennis.de
Update 29.05.2020
Rundschreiben Nr. 4 vom 22.05.2020
Rundschreiben Nr. 5 vom 26.05.2020
DTTB-Covid19-Schutz-und Handlungskonzept Stand 26.05.2020
Video zum Schutzkonzept des DTTB
Verordnung des Kultusministeriums zu Sportstätten des Landes (BaWü)
Anleitung Schritt-für-Schritt-zurück-in-die-Halle des DTTB
Corona-Verordnung des Landes (BaWü)
Diese Landesverordnung stellt die einzuhaltende Rechtsgrundlage dar.
Das Handlungs- und Schutzkonzept des DTTB und unsere TTBW-Checkliste stellen darüber hinaus eine sinnvolle Empfehlung dar.
TTBW-Geschäftsstelle / MS