Am gestrigen 6. Dezember 2021, abends, wurde die neue Corona-Verordnung Sport (CoronaVO Sport) des Kultusministeriums und des Sozialministeriums notverkündet. Sie tritt mit dem heutigen 7.12.2021 in Kraft und wurde entsprechend veröffentlicht.
Die Änderungen gegenüber der letzten Corona-Landesverordnung ergeben sich aus den - auch an dieser Stelle - veröffentlichten Meldungen. In Stichworten die für den Tischtennissport wichtigen Regelungen, die nach der Saisonunterbrechung jetzt noch für den Trainingsbetrieb relevant sind:
In der derzeit ausgerufenen Alarmstufe II (über 450 Intensivbetten-Belegung) gilt im Grundsatz die 2G+-Regel als Basis.
Ausnahmen: Der Test muss nicht erbracht werden von Menschen, die entweder die 3. Auffrischungsimpfung erhalten haben oder deren Immunisierung (Zweitimpfung bzw. Erstimpfung durch Johnson & Johnson) maximal 6 Monate zurückliegt oder die genesen sind. Ebenfalls müssen junge Menschen bis 17 Jahre keinen Test erbringen.
Homepage Land Baden-Württemberg: Änderungen der neuen Corona-Landesverordnung Sport
Homepage Land Baden-Württemberg: graphische Übersicht Corona Landesverordnung Sport, Stand 7.12.2021
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gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW