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Corona-News   Pressemitteilung  

Corona-News 5.12.2021

Ausnahme von 2G+-Pflicht: Geboosterte und Zweitgeimpfte (letzte 6 Monate)!

Erneute Kehrtwende der Landesregierung am heutigen Sonntagabend: Nachdem am Freitag für geschlossene Räume (Sporthallen) die 2G+-Regel ab 4.12. eingeführt wurde, wurden die Ausnahmen von der Testpflicht (für das "+") ausgeweitet. Folgende Personen benötigen lediglich einen 2G-Nachweis, um Hallensport zu betreiben:

- Menschen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster bzw. 3. Impfung) erhalten haben

-Menschen, deren Zweitimpfung max. 6 Monate zurückliegt.

Quelle:

Homepage Land Baden-Württemberg: Ausnahmen von der Testpflicht

gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

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