Erneute Kehrtwende der Landesregierung am heutigen Sonntagabend: Nachdem am Freitag für geschlossene Räume (Sporthallen) die 2G+-Regel ab 4.12. eingeführt wurde, wurden die Ausnahmen von der Testpflicht (für das "+") ausgeweitet. Folgende Personen benötigen lediglich einen 2G-Nachweis, um Hallensport zu betreiben:
- Menschen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster bzw. 3. Impfung) erhalten haben
-Menschen, deren Zweitimpfung max. 6 Monate zurückliegt.
Quelle:
Homepage Land Baden-Württemberg: Ausnahmen von der Testpflicht
gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW