Tests für alle Übungsleitenden und Trainings-Teilnehmer - so lautete noch vor wenigen Tagen die nur schwer zu praktizierende Maxime für den Tischtennis-Vereinssport. Jetzt profitiert auch unsere kontaktarme Sportart von weiteren Lockerungen im Rahmen der Landesverordnung: Mit Beschluss vom 3. Juni hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Verordnung infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Sie tritt am kommenden Montag, 7. Juni 2021, in Kraft.
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AKTUELL (Nachtrag vom 7. Juni): neue Corona-Verordnung Sport
Bereits am heutigen Montag, 7. Juni, erreichten uns zahlreiche Nachfragen zur individuellen Handhabung und Umsetzung der Verordnung in den verschiedenen Landkreisen. Auch wenn die rechtliche Grundlage für eine Hallen-Öffnung bereits am heutigen 7. Juni erfüllt ist, öffnen manche Kommunen heute, andere in einer Woche, andere noch später. Hintergrund: Die Vorbereitungen für die Hallen-Öffnungen (Belegungsplan, Hausmeister, Reinigungsdienste etc.) müssen aufgrund der Kurzfristigkeit der Öffnung erst abgeschlossen sein!
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WAS IST NEU?
* Für Schüler/innen reicht als Basis für die Teilnahme am Vereinssport ein von ihrer Schule bescheinigter negativen Test aus, der maximal 60 Stunden zurückliegt.
Achtung: von Seiten des Lehrerverbandes gibt es noch Widerstand bzgl. der Ausstellung dieser Dokumente!
* Das bisher für den Bereich des Freizeit- und Amateursports enthaltene generelle Benutzungsverbot von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen entfällt. Sie dürfen in diesem Sportbereich genutzt werden, wenn nach der CoronaVO die Sportausübung in geschlossenen Räumen erlaubt ist.
* Neue Öffnungsstufe 3 der Corona-Verordnung: tritt bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 an fünf aufeinander folgenden Tagen ein, ohne dass die zuvor erforderliche Zeitspanne von 14 Tagen für jede weitere Öffnungsstufe durchlaufen werden muss. Die Anzahl der Trainingsteilnehmer: nur eine Person je angefangene 10 qm (in der Öffnungsstufe 2 waren es 20 qm). Auch nicht kontaktarme Sportausübung ist erlaubt.
Im Amateur-, Profi- und Spitzensport ist Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nicht begrenzt. Erlaubt sind bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauer im Freien oder bis zu 250 in geschlossenen Räumen.
* Bei 7-Tage-Inzidenzen von unter 35 an fünf aufeinander folgenden Tagen entfällt die Pflicht für Testnachweise für Veranstaltungen und Angebote im Freien. (Nicht für Tischtennis-Vereinssport in der Halle!)
Weitere Einzelheiten finden Sie unter
Wichtig:
* Grundlage für die Hallenöffnung ist immer die Genehmigung der örtlichen Kommune. Deshalb der Tipp:
Jetzt ganz zeitnah den Dialog mit Ihrer Behörde zu suchen!
* In Bayern ansässige TTBW-Vereine müssen sich nach der Landesverordnung Ihres Bundeslandes richten. Laut offizieller Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung unter
gilt für die TTBW-Vereine in Bayern beim Training: Bei einer Inzidenz von unter 50 besteht hier keine Testpflicht – im Gegensatz zum Land Baden-Württemberg.
Jedoch gilt auch hier der Tipp, sich mit der örtlichen Kommune in Verbindung zu setzen!
gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW