Am vergangenen Samstag lief die sog. Übergangsregelung Baden-Württembergs zum Bundes-Infektionsschutzgesetz aus. Entsprechend galt ab Sonntag bis auf wenige Ausnahmen für wenige Basismaßnahmen keine 3G-Regelung und keine Maskenpflicht mehr.
Nun geht die Landesregierung noch einen Schritt weiter:
Die bisherige Corona-Verordnung Sport vom 26. November 2021, die zuletzt durch Verordnung vom 18. März 2022 geändert worden ist, wurde zum 3. April 2022 aufgehoben. Insofern gibt es keine rechtlichen Beschränkungen mehr für den Bereich Sport. Jedoch: Die Kommune kann von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und weiterhin Regelungen festlegen!
Wir weisen in jedem Fall darauf hin, dass aufgrund der hohen Infektionszahlen und auch Hospita- lisierungen weiterhin Vorsicht und Verantwortungsbewusstsein jedes Einzelnen gefragt sind:
Dazu gehört die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zu anderen Personen, eine ausreichende Hygiene, das Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) in öffentlich zugänglichen geschlossenen Innenräumen (also auch Halleninnenräumen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen. Diese Maßnahmen sind zwar nicht mehr verpflichtend vorgeschrieben, aber weiterhin generell empfohlen (§ 2 CoronaVO).
Keiner von uns will einen Infektionsausbruch („Hot spot“) in einer der Vereinshallen!
Weitere Einzelheiten finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg:
Homepage Land Baden-Württemberg: Sonderseiten Corona-Verordnung Sport