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Corona-News   Pressemitteilung  

Corona-News 3.11.21: Ab sofort Corona-"Warnstufe"!

Schwellenwert von 250 Intensivbetten überschritten

Nun ist es soweit: Ab dem morgigen Mittwoch tritt im Bundesland Baden-Württemberg entsprechend der Corona-Landesverordnung die „Corona-Warnstufe“ in Kraft. Die sogenannte "Hospitalisierungsrate" hat an zwei aufeinander folgenden Werktagen den Grenzwert von 250 mit COVID 19-Patienten belegten Intensivbetten überschritten:

am Freitag, 29. Okt., und am Dienstag, 2. Nov.

Aktueller Stand: 284 Intensiv-Patienten in Baden-Württemberg (2.11.21, 15:40 Uhr)

Welche Auswirkungen hat die Warnstufe auf den Tischtennissport in Baden-Württemberg?

Alle als nicht-immunisiert (nicht geimpft oder nicht genesen) geltenden Sportler und Zuschauer haben nur noch mit einem negativen PCR-Test Zugang zu geschlossenen Räumen, also auch zu Sporthallen. Nachweise über einen Schnelltest oder Laientests reichen jetzt als "Eintrittskarte" in die Hallen nicht mehr aus. Die Warnstufe bleibt so lange in Kraft, bis der Schwellenwert von 250 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen wieder unterschritten ist.

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UPDATE

Achtung: Schüler von der Testpflicht ausgenommen!

Am 16. Sept. 2021 trat in Baden-Württemberg eine Corona-Verordnung in Kraft und besitzt in diesem Punkt weiterhin Gültigkeit. Diese erleichtert den gesamten Jugendsport in TTBW, sowohl in Training und Wettkampf:

Schüler/innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule aus. Diese Regelung hat auch in den Schulferien Gültigkeit. Schüler/innen wären selbst in der "Alarmstufe" (also bei einer Hospitalisierungs-Inzidenz von 12,0 oder mindestens 390 belegten Intensivbetten in Baden-Württemberg) ebenfalls von 2G ausgenommen.

Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

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Einzelheiten zur Warnstufe in der Presse:

Südwestpresse: Corona-Warnstufe ab Mittwoch wirksam

Stuttgarter Zeitung: Auswirkungen Corona-Warnstufe

Am morgigen Mittwoch (3.11.) informieren wir alle Vereine und Mannschaftsführer per E-Mail-Rundschreiben. Ziel ist, dass alle Mannschaftsführer die gesetzlichen Rahmenbedingungen schnellstmöglich erfahren und entsprechende Personalplanungen vornehmen können. Die damit verbundenen Schwierigkeiten sind uns bewusst. Wir können - wie bei allen Anfragen zu diesem Thema - nur darauf hinweisen, dass die öffentliche Gesetzgebung (also auch die in der Corona-Krise) in der Hand der Politik liegt. Gleichzeitig bemühen wir uns, unsere sportlichen Interessen an dieser Stelle einzubringen.

Wir weisen als TTBW alle unsere Mitglieder darauf hin, das Impfangebot zu prüfen und anzunehmen!

gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

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