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Corona-News  

Corona News - 28.07.21

Erweiterung der Zuschauer-Kapazitäten - Geimpfte gehören nicht zur max. Personenzahl

Mit Beschluss vom 23. Juli 2021 hat die Landesregierung die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) geändert. Die Änderungen treten am 26. Juli 2021 in Kraft.

Wichtigste Änderung für den Tischtennissport: Sofern die Inzidenzstufe 4 erreicht wird (über 50), ist die Teilnehmerzahl in geschlossen Räumen auf 14 begrenzt. Jedoch zählen Geimpfte nicht dazu. Die generelle Maskenpflicht in Innenräumen bleibt bestehen, entfällt erst am Tisch.

Corona-Verordnung Baden-Württemberg: Änderungen ab 26.07.21

Bis zum Start nach den Sommerferien beim Training und bei den Wettkämpfen wird es sicherlich wieder Änderungen in der Landesverordnung geben. Insbesondere läuft derzeit eine kontroverse Diskussion, ob die Inzidenzstufen weiterhin ausschließlich das Kriterium  Inzidenzwert beinhalten - oder ob zusätzliche Kriterien wie die Hospitalisierung oder Sterberate hinzugezogen wird.

Wir werden es alle in der öffentlichen Diskussion verfolgen und uns dann Anfang September an dieser Stelle und bei allen Vereinen direkt melden. In der Zwischenzeit ist jede Vermutung hinsichtlich unseres Saisonstarts 2021/22 lediglich Spekulation und damit nicht zielführend.

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Erinnerung:

  • Inzidenzstufe 4 (über 50)
    • Maximal eine Person pro 20 Quadratmeter für den Publikumsverkehr vorgesehene Fläche.
    • Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
  • Inzidenzstufe 3 (zwischen 50 und 35)
    • Maximal eine Person pro 10 Quadratmeter für den Publikumsverkehr vorgesehene Fläche.
    • Alle Besucherinnen und Besucher müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
  • Inzidenzstufe 2 (zwischen 35 und 10)
    • Keine Personenbeschränkung
    • Ein negativer Corona-Schnelltest, ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.
  • Inzidenzstufe 1 (unter 10)
    • Keine Personenbeschränkung
    • Ein negativer Corona-Schnelltest, ein Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.

 

gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

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