Nach einer Verwaltungsgerichtshof-Entscheidung hat die Landesregierung Baden-Württemberg mit Beschluss vom 27. Januar 2022 die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am heutigen 28. Januar 2022 in Kraft.
Entsprechend dem Gerichtsurteil sind in der Landesverordnung nun folgende Regelungen enthalten:
- Der vorübergehend außer Kraft gesetzte Stufenplan gilt wieder.
- Die Alarmstufe II gilt, wenn der Schwellenwert der Auslastung der Intensivbetten (450) und der Schwellenwert der Hospitalisierungsinzidenz von 6,0 erreicht/überschritten wird. Aktuell (28.01.22) liegen die Werte bei 273 und 4,9. Anders als bisher handelt es sich hier nicht mehr um eine oder-Regel, sondern um eine und-Regel, d. h. beide Schwellenwerte müssen überschritten sein, um die Alarmstufe II auszurufen.
- Entsprechend gelten ab sofort wieder die Regelungen der Alarmstufe I.
Wichtigste Änderung für den Tischtennissport: An die Stelle der 2Gplus-Regelung (bisher) rückt nun wieder die 2G-Regel! Diese besagt: Zutritt in geschlossene Räume (z. B. Sporthallen) nur für vollständig geimpfte (zweifach) oder genesene Personen. Ein negativer Corona-Test reicht nicht aus.
Ausnahmen:
* junge Menschen bis einschließlich 17 Jahre
* Menschen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig).
* Menschen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
Homepage Land Baden-Württemberg: Corona-Regeln auf einen Blick
UPDATE
Am 29. Januar wurde die Corona-Landesverordnung Sport entsprechend angepasst. In der aktuell geltenden Alarmstufe I ist die 2G-Regel für den Sport in geschlossenen Räumen wirksam. Die Einzelheiten dazu siehe oben.
Homepage Land Baden-Württemberg: Corona Verordnung Sport, 29.01.22
Wie es mit dem Spielbetrieb in TTBW weitergeht, entscheidet das Präsidium am kommenden Montag, 31. Januar 2022.
gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW