Entsprechend der ab heute (27. Dez. 2021) gültigen Corona-Landesverordnung Sport wurden zwei maßgebliche Regelungen innerhalb der Alarmstufe II (ab 450 Intensivpatienten in BaWü) geändert:
1. Maskenpflicht
In der Corona-Verordnung ist geregelt, dass Personen ab Vollendung des 18. Lebensjahres innerhalb geschlossener Räume eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen sollen.
2. Zutritt bei 2Gplus-Regelung
Die Ausnahme-Regelungen für die Vorlage eines aktuell gültigen Testnachweises wurden geändert. Bislang ersetzte eine bis zu 6 Monate zurückliegende Zweitimpfung den Test. Nun sind vom Test befreit:
1. geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate (bisher 6 Monate) zurückliegt,
2. genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,
3. geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder
4. Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.
Ausführliche Informationen im Internet auf der
Homepage des Landes Baden-Württemberg: Änderungen für den Sport 27.12.2021
Homepage des Landes Baden-Württemberg: Übersicht - Regelungen für den Sport, 27.12.21
Wir informieren Sie aktuell, sobald neue, unseren Tischtennissport betreffende Regelungen in Kraft treten.
gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW