Das Präsidium von Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) hat heute in einer eilig einberufenen Abstimmung Folgendes festgelegt:
1. Der Spielbetrieb in allen Verbands- und Bezirksspielklassen wird fortgesetzt.
2. Für die an den Spielen Mitwirkenden (Sportler/innen, Betreuer, Schiedsrichter) gilt die 2G-Regel. Es ist ein entsprechender Nachweis (geimpft oder genesen) vorzulegen.
Für Heimspiele unserer bayerischen Vereine (in den TTBW-Bezirken Allgäu-Bodensee, Hohenlohe und Ulm) gilt die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese sieht für die an Spielen Mitwirkenden die 2G+-Regel vor. Zusätzlich ist also ein negativer Testnachweis notwendig.
Dazu werden folgende Test-Alternativen in Bayern anerkannt:
- PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde,
- PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, oder
- unter Aufsicht vorgenommenen Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttests), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.
3. Für die Zuschauer gilt die 2G+-Regel. Neben einem 2G-Nachweis ist ein tagesaktueller zertifizierter negativer Test-Nachweis vorzulegen.
Die Entscheidung basiert auf einer aktuellen Information des Kultus-Ministeriums, die uns über den Landessportverband Baden-Württemberg (LSV) mitgeteilt wurde. Demnach ist der Trainings- und Übungsbetrieb auf Grundlage der 2G-Regel möglich. Bei Sportveranstaltungen ist zu differenzieren zwischen den Sportlern bzw. Mitwirkenden (2G) und den Zuschauern (2G+). Hierzu gab es bis zum gestrigen Tag widersprüchliche Informationen.
Homepage des Landes Baden-Württemberg: Corona-Regeln auf einen Blick
Wir informieren im Verlauf des Tages alle Vereine (Abteilungsleiter und Mannschaftsführer) über die Entscheidung. Wir bitten Sie, entstehende Fragen zunächst mit Hilfe der TTBW-Informationen und der Corona-Landesverordnung zu klären. Unsere Geschäftsstellen-Mitarbeiter sind aufgrund der sich wöchentlich ändernden Regelungen mit Anfragen überlastet. Danke für Ihr Verständnis!
gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW