Die Bundesregierung hat im neuen Infektionsschutzgesetz die bisherigen Corona-Schutzmaßnahmen auf wenige Basismaßnahmen reduziert. Das bisherige Stufensystem in der Corona-Verordnung Baden-Württembergs (Basis-, Warn- und Alarmstufe) entfällt. Jedoch: Die Landesregierung nutzt mit Blick auf die derzeit hohen Inzidenzen die im Gesetz vorgesehene Übergangsregel. Bis einschließlich 2. April 2022 werden ergänzende Schutzmaßnahmen aufrecht erhalten. Die neue Corona-Landesverordnung Baden-Württembergs wurde am vergangenen Freitag, 18. März 2022, notverkündet und trat am Samstag, 19. März 2022, in Kraft. Auch eine neue Corona-Landesverordnung Sport wurde am Wochenende verabschiedet.
Für die Tischtennisvereine in Baden-Württemberg sind damit in den nächsten beiden Wochen, also zunächst bis 2. April, folgende Regelungen relevant:
- Die 3G-Regel wird aufrechterhalten, das heißt: Beim Zutritt in Sporthallen (geschlossene Räume) ist von allen Sportlern und Zuschauern ein Nachweis über den Geimpften- oder Genesenen-Status zu erbringen oder ein tagesaktueller negativer Test vorzulegen. Ausnahme für die Regelung: Schüler unter 18 Jahre.
- Die Maskenpflicht (FFP2) in geschlossenen Räumen bleibt bestehen: Personen über 18 Jahre müssen diese in den Hallen durchgehend tragen, außer beim Sporttreiben, also beim Tischtennis in der Spielbox, und in den Duschräumen.
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- Die Pflichten zur Erstellung von Hygienekonzepten bleiben bestehen. Das Konzept ist auf Verlangen den zuständigen Behörden vorzulegen.
- Kapazitätsbeschränkungen, Personenobergrenzen sowie Kontaktbeschränkungen sind nicht mehr Teil der Verordnung.
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Homepage Kultusministerium: Regelungen für den Sport
gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW