Zum Inhalt springen

Corona-News   Pressemitteilung  

Corona-News 17.11.2021 UPDATE - Alarmstufe in Baden-Württemberg

2G-Regel für Erwachsene im Tischtennis - Schüler ausgenommen, Trainer mit 3G

Sportler, Trainer, Schiedsrichter, sonstige Mitwirkende und Zuschauer können ab sofort nur noch mit einem 2G-Nachweis (immunisierte Personen, also geimpft oder genesen) in die Halle.

Ausgenommen hiervon sind:

- alle Schüler/innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule. Sie müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelmäßig zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule aus.

- alle Trainer/Übungsleiter auch mit Antigen-Testnachweis:

"Ausnahmen: Für beschäftigte Personen (Trainer/innen und Hausmeister) ist - unabhängig davon, ob diese hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig bzw. selbständig sind - ein Antigentestmachweis an jedem Präsenztag ausreichend." (Homepage Land Baden-Württemberg)

Diese Regelungen sind Folgen der ausgerufenen Alarmstufe auf Basis der Landesverordnung Baden-Württembergs. Die Landesregierung reagierte entsprechend, nachdem sowohl am Montag als auch am Dienstag die Hospitalisierungszahl von 390 Intensivpatienten im Bundesland überschritten wurde. Die Alarmstufe wird erst dann wieder aufgehoben, wenn die Grenze von 390 Intensivpatienten fünf Werktage in Folge unterschritten wird. Bei derzeit stark ansteigenden Zahlen (aktuell: 425, Stand: 17.11.21, 0:00 Uhr) ist damit jedoch im Zeitraum der Vorrunde nicht mehr zu rechnen.

Homepage des Landes Baden-Württemberg: Alarmstufe

-------------------

ACHTUNG: Bei allen Regelungen gilt immer die direkte Absprache mit dem jeweiligen Ordnungsamt/Gesundheitsamt vor Ort, um eine vollständige Sicherheit zu haben.

--------------------

Den Verantwortlichen von Tischtennis Baden-Württemberg (TTBW) ist bewusst, dass mit der Umsetzung der Landesverordnung weitere Schwierigkeiten für die Vereine und deren Mannschaften eintreten. Nicht immunisierte Spieler stehen den Teams ab sofort nicht mehr zur Verfügung. Niemand ist über die entstandene Corona-Lage glücklich. Jedoch ist die Einhaltung des öffentlichen Rechts unabdingbar. Ansonsten drohen hohe Strafen. Deshalb bitten wir um strikte Einhaltung der Regelungen. Der Landesverbandsausschuss hat am 25.09.21 bereits einstimmig beschlossen, dass die Spielrunde im Sinne der geimpften Spieler/innen fortgesetzt wird, sofern dies die Landesverordnung zulässt.

gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

Aktuelle Beiträge