Zum Inhalt springen

Corona-News  

Corona-News 16.09.21: Akualisierte Landesverordnung Baden-Württemberg

neues Warnstufen-System

Die Landesregierung Baden-Württembergs hat die Corona-Verordnung mit Gültigkeit ab 16. September unter dem dem Gesichtspunkt einer sich abzeichnenden Überlastung des Gesundheitssystems verschärft. Dazu wurde ein dreistufiges System eingerichtet:

1. Stufe (Basisstufe): Die bisherigen Regeln mit 3G bleiben in den meisten Bereichen bestehen

2. Stufe (Warnstufe): Es gibt dann eine PCR-Testpflicht für Nicht-Geimpfte und -Genesene in vielen Bereichen.

3. Stufe (Alarmstufe):  Für ungeimpfte Personen gilt in einigen Bereichen ein Zutritts- und Teilnahmeverbot (2G). 

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind:

  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen.
  • Personen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Hier ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis vorzuzeigen.
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt.
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt.

Diese Personen müssen in beiden Stufen alternativ einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Schüler müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Schülerinnen und Schüler sind in der Alarmstufe ebenfalls von 2G ausgenommen.

 

Indikatoren/Kriterien

für die drei o. g. Stufen ist künftig die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz. Das heißt: Wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert?

2. Stufe (Warnstufe): wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 8,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 250 erreicht oder überschreitet. Es gelten abgesehen von den oben genannten Ausnahmen in vielen Bereichen für nicht geimpfte oder genesene Personen bei 3G eine PCR-Testpflicht.

2. Stufe (Alarmstufe): wird ausgerufen, wenn die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge bei 12,0 oder darüber liegt oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen 390 erreicht oder überschreitet. Es gelten abgesehen von den oben genannten Ausnahmen in vielen Bereichen für nicht geimpfte oder genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G).

Ausführliche Informationen finden Sie auf der

Homepage Baden-Württemberg: neue Landesverordnung

Aktuelle Beiträge

Wettkampfsport

Liebherr Pokal-Final Four

Am Sonntag (7. Jan.) geht's in der Neu-Ulmer ratiopharm Arena um den Deutschen Pokal