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Corona-News   Pressemitteilung  

Corona - Antworten zu den meistgestellten Fragen (FAQ) der Vereine

UPDATE 6.12.2021: keine Wiederaufnahme der Spielrunde im Dezember 2021!

Nachdem die letzten beiden Wochen vier für unseren Sport relevante Änderungen erbracht haben, gingen bei uns in der TTBW-Geschäftsstelle zahlreiche Fragen ein. Um Wiederholungen unsererseits zu vermeiden und Ihnen die Infos breit gestreut zu geben, stellen wir hier die FAQ ein. Quelle für die Antworten sind Informationen über den Landessportverband Baden-Württemberg (LSV), der wiederum mit dem Ministerium für Kultus und Sport (MKS) in Verbindung steht:

Wird die Spielzeit 2021/22 am kommenden Wochenende (11./12. Dez.) fortgesetzt, nachdem die Landesregierung nun weitere Ausnahmen zur 2G+-Regel vorgenommen hat (Drittimpfungen, Zweitimpfungen, Erstimpfungen mit Johnson & Johnson oder Genesene, die max. 6 Monate zurückliegen)?

Nein, das TTBW-Präsidium hat entschieden, die am 3.12.2021 bekannt gegebene Unterbrechung bis auf Weiteres beizubehalten. Präsident Rainer Franke dazu: "Wir fahren jetzt keinen Zick-Zack-Kurs."

Gilt die Unterbrechung der Spielrunde 2021/22 auch für die Pokalrunde?

Ja, die Unterbrechung der Spielrunde 2021/22 umfasst sowohl die Punktspielrunde als auch die Pokalrunde.

Wann wird die neue Corona-Landesverordnung Sport veröffentlicht, in der dann Einzelheiten zur neuen Landesverordnung vom 4.12.2021 benannt sind?

Am Montag, 6.12.2021, abends, soll eine neue Corona-Landesverordnung Sport auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg veröffentlicht werden. Darin ist die neue 2G+-Regel für geschlossene Räume (also für die Hallensportarten) enthalten.

Nachdem der Spielbetrieb in TTBW unterbrochen ist, geht es jetzt noch um die Zulässigkeit des Trainingsbetriebes. Der ist laut Landesverordnung unter 2G+-Regelung noch möglich. Wer darf also am Training teilnehmen?

Achtung: Die Lage und damit die Bestimmungen im jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen Kommune ist zu beachten. Einige Gemeinden in Baden-Württemberg haben ihre Hallen aufgrund der hohen Inzidenzzahlen vor Ort bereits geschlossen.

Grundsätzlich gilt:

- Junge Menschen bis zum Alter von 17 Jahren sind von der 2G+-Regelung ausgenommen.

- Menschen, für die es keine Impfempfehlung von der Stiko gibt (Schwangere, Stillende, medizinisch begründet) sind von der 2G+-Regelung ausgenommen.

- Für Erwachsene ab 18 Jahren gilt:

2G+ als Voraussetzung für eine Trainingsteilnahme.

Menschen mit einer Drittimpfung, mit einer Zweitimpfung sowie einer Erstimpfung von Johnson  Johnson, die max. 6 Monate zurückliegt, erfüllen die Voraussetzungen für eine Trainingsteilnahme.

Menschen, deren Zweitimpfung bzw. Erstimpfung von Johnson & Johnson über 6 Monate zurückliegt und die noch keine Drittimpfung haben sowie Genesene (max. 6 Monate zurückliegend), können mit einem tagesaktuellen negativen Schnelltest (auch Laientest) trainieren.

Homepage Land Baden-Württemberg: Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G-Plus

Welche Regelung gilt für die Trainer?

Laut Landesverordnung gilt die entsprechende Regelung wie für alle anderen am Trainingsbetrieb Beteiligten. In der neuen Corona-Landesverordnung Sport am Montag (6.12.) könnten hierzu weitere Einzelheiten erläutert sein. Wir berichten entsprechend.

Wie lange gelten die nun verabschiedeten Regelungen?

Ein Datum ist als Antwort auf diese Frage nicht zu nennen. Vielmehr hat die Landesverordnung Baden-Württemberg Kriterien für das Stufen-System benannt. Derzeit befindet sich Das Land in der "Alarmstufe II". Deren Kriterien/Hürden sind:

- Hospitalisierungsquote von 6 - aktueller Stand 3.12.: 6,6 (Quelle: Homepage Sozialministerium Baden-Württemberg)

- Intensivbettenbelegung von insgesamt 450 - aktueller Stand 4.12., 12:00 Uhr: 641 Covid-Fälle in Behandlung (Quelle: DIVI Intensivregister)

Ist eines der Kriterien überschritten, gilt die Alarmstufe II. Mit anderen Worten: Erst wenn die Zahlen wieder unter diese Grenzen sinken, sind Rücknahmen der Maßnahmen zu erwarten. Angesichts der zwar derzeit gleich bleibenden Infektionszahlen, aber immer noch steigenden Intensivpatienten-Zahlen, ist damit in der nahen Zukunft nicht zu rechnen.

Wann und wie wird die Tischtennis-Saison fortgesetzt?

Zunächst einmal gilt es die allgemeine Corona-Situation zu beachten und verfolgen - dazu die Antwort in der Frage zuvor.

Entsprechend der Gremien-Beschlüsse von TTBW ist die Saison im Moment "unterbrochen" (nicht "abgebrochen"!). D. h. TTBW und seine Mitarbeiter sind bestrebt, mit dem Zeitpunkt der Wieder-Zulassung von Hallensport eine Wiederaufnahme des Spielbetriebes 2021/22 zu organisieren. Laut Wettspielordnung, Abschnitt M 9.1 bis 9.3 (Abschnitt M wurde nach Ausbruch der Corona-Pandemie dafür geschaffen), sind drei Szenarien möglich:

1. Es wird wie zum Saisonstart vorgesehen eine Doppelrunde gespielt, also eine Vor- und eine Rückrunde. Die jetzt abgesetzten Spiele würden im Kalenderjahr 2022 gespielt, allerdings laut WO auf Basis der Mannschaftsmeldungen zur Rückrunde.

2. Der Spielbetrieb wird in der Rückrunde wieder aufgenommen, kann dann jedoch nicht zu Ende gebracht werden. Die jetzt abgesetzten Vorrunden-Spiele würden im Kalenderjahr 2022 gespielt, allerdings laut WO auf Basis der Rückrundenaufstellungen. Zwei Fälle können auftreten:

a) Es werden mindestens alle Vorrundenspiele sowie die Hälfte aller Rückrundenspiele ausgetragen. Folge: Es wird die Tabelle zum Zeitpunkt des Abbruchs gewertet (Härtefall-Regelung: plus Quotienten-Regelung).

b) Es werden alle Vorrundenspiele und weniger als die Hälfte aller Rückrundenspiele ausgetragen: Folge: Es wird die abgeschlossene Hinrunden-Tabelle gewertet.

In beiden Fällen werden die Relegationsspiele gestrichen.

3. Die Saison wird nach der jetzt vorgenommenen Unterbrechung nicht wieder aufgenommen, weil es die Corona-Situation nicht zulässt. Die Saison 2021/22 würde in diesem Fall annulliert (wie die vergangene Spielzeit).

Entscheidungsweg

Entsprechend der Wettspielordnung M wird nach einem Vorschlag des Hauptausschusses Wettkampfsport TTBW an das Präsidium des Verbandes eine Entscheidung. Diese wird dann von den Spielleitern entsprechend umgesetzt.

 

Hier nochmals die Übersicht der seit 4.12.2021 gültigen Regelungen der Landesverordnung auf der

Homepage des Landes Baden-Württemberg

gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

 

 

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