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Pressemitteilung  

CORONA AKTUELL

Leistungs- Training ab Montag (11. Mai) unter Auflagen möglich

Die Spieler des TTBW-Landeskaders dürfen den Trainingsbetrieb wieder aufnehmen - aber alle anderen Tischtennissportler müssen sich noch gedulden.  Nachdem die Landesregierung Baden-Württemberg in ihrer Neufassung der Corona-Verordnung vom 9. Mai Lockerungen auch für den Sportbetrieb zugelassen hat, ergeben sich neue Perspektiven für den Tischtennissport im Lande.

Auf Basis der Landesverordnung öffnet sich nun die Tür für den Vereinssport wieder, zunächst für die Freiluftveranstaltungen. Siehe dazu:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/kabinett-beschliesst-weitere-lockerungen-der-corona-verordnung/

sowie Fragen und Antworten:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-lockerungen-11-mai/

Für Tischtennis Baden-Württemberg bedeutet dies: Nachdem bereits vor zwei Wochen das Training für die Bundeskader-Athleten freigegeben wurde, dürfen nun auch die Landeskader wieder mit dem Training beginnen. Für die Landes-Stützpunkte in Karlsruhe/Busenbach, Böblingen, Ochsenhausen, Freiburg, Offenburg und Heilbronn wurden Anträge an den Halleninhaber gestellt. Diese müssen bei der Kommune (Ordnungsamt, Sportamt) genehmigt werden. In Heilbronn liegt bereits die Zustimmung vor. An den anderen Stützpunkten wird mit einer Genehmigung in dieser Woche gerechnet. Ggf. wird das Hygiene-Konzept vom Gesundheitsamt geprüft.

Die Genehmigung basiert auf einem umfangreichen Konzept: Unter Einhaltung aller hygienischen Richtlinien und der in der Verordnung genannten Voraussetzungen werden die verantwortlichen Trainer die schrittweise Wiederaufnahme des Trainings umsetzen. Dazu gehören zum Beispiel die Organisation eines Trainingsplans und die Festlegung der Trainingsteilnehmer. Trainingseinheiten dürfen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen erfolgen.

Für den Vereinssport gilt: Leider sind Trainingsmaßnahmen für alle Spieler ohne diesen Kaderstatus (Stützpunkttraining, Vereinstraining, etc.) weiterhin nicht gestattet. Die aktuelle Landesverordnung ist gültig bis 24. Mai. Im Anschluss daran stehen weitere Lockerungen zur Disposition. Wir informieren hier weiterhin über die Entwicklungen.

Text: Thomas Walter  Foto: TTBW|MS

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