Nach der Annullierung der Saison 2020/21 konnte natürlich auch die geplante abweichende Auf-und Abstiegsregelung nicht angewendet werden. Somit fehlt bei den Erwachsenen im Gebiet des ehemaligen SbTTV weiterhin die Ebene der Landesklasse, die eigentlich zur Saison 2021/22 eingeführt werden sollte. Dies soll nun zur Saison 2022/23 passieren.
Hierfür greift in der Saison 2021/22 erneut eine abweichende Auf- und Abstiegsregelung für die Ligen aus dem Gebiet des ehemaligen SbTTV, die sich nur minimalvon der letzte Jahr veröffentlichten Regelung unterscheidet, da sich auch die Spielklassen nur minimal von denen letztes Jahr unterscheiden. Es gilt Folgendes:
Verbandsliga Herren:
Aufstieg in die Verbandsoberliga: Platz 1; Relegation für Platz 2
Verbleib in der Verbandsliga: Platz 3 bis 8
Abstieg in die Landesligen: Alle Mannschaften ab Platz 9 steigen ab; keine Abstiegsrelegation
Landesligen Herren:
Aufstieg in die Verbandsliga: Platz 1; keine Relegation für Platz 2
Verbleib in der Landesliga: Platz 2+3 spielen weiterhin in der dann eingliedrigen Landesliga
Einstufung in die Landesklassen: Platz 4 bis 8 werden in die neu gebildeten Landesklassen eingestuft
Abstieg auf Bezirksebene: Alle Mannschaften ab Platz 9 steigen in die Bezirksligen ab
Aufstieg aus den Bezirken:
Aus den Bezirksligen steigen Platz 1 und 2 in die neu gebildeten Landesklassen auf.
Verbandsliga Damen:
Aufstieg in die Verbandsoberliga: Platz 1; Relegation für Platz 2
Verbleib in der Verbandsliga: Platz 3 bis 7
Abstieg in die Landesligen: Alle Mannschaften ab Platz 8 steigen ab; keine Abstiegsrelegation
Landesligen Damen:
Aufstieg in die Verbandsliga: Platz 1; keine Relegation für Platz 2
Verbleib in der Landesliga: Platz 2+3 spielt weiterhin in der dann eingliedrigen Landesliga
Einstufung in die Landesklassen: Platz 4 bis 8 werden in die neu gebildeten Landesklassen eingestuft
Abstieg auf Bezirksebene: Alle Mannschaften ab Platz 9 steigen in die Bezirksligen ab
Aufstieg aus den Bezirken:
Aus den Bezirksligen steigt Platz 1 in die neu gebildeten Landesklassen auf.
Im PDF gibt es die Regelung noch einmals ausführlicher dargestellt.