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Corona-News   Pressemitteilung  

Corona-News - 26.06.21

Testpflicht gilt ab Montag, 28.06.21, bei Inzidenz 35 und geringer nicht mehr!

Der Rückgang der Corona-Inzidenzzahlen hat die Landesregierung bewogen, nun auf die Testpflicht im Hallen-Vereinssport zu verzichten.

Die neue - am gestrigen Freitag, 25.06.21, beschlossene - Landesverordnung beinhaltet eine für den Vereinssport entscheidende Änderung: Die bislang im Hallensport-Trainingsbetrieb notwendige Testpflicht entfällt! Bedingung: Die Inzidenz im jeweiligen Landkreis überschreitet nicht 35 Infektionen/100.000 Einwohner. Ebenso wie der Nachweis über einen tagesaktuellen Test muss auch kein Nachweis von Geimpften oder Genesenen mehr erbracht werden - die 3 G entfallen also.

Lediglich bei Wettkämpfen fordert die Landesverordnung bei unterschiedlichen Stufen der Zuschauer-Auslastung weiterhin die 3 G ein.

Die aktuelle Corona-Verordnung auf einen Blick (gültig ab 28.06.21) finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg hier.

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