Die neue - am gestrigen Freitag, 25.06.21, beschlossene - Landesverordnung beinhaltet eine für den Vereinssport entscheidende Änderung: Die bislang im Hallensport-Trainingsbetrieb notwendige Testpflicht entfällt! Bedingung: Die Inzidenz im jeweiligen Landkreis überschreitet nicht 35 Infektionen/100.000 Einwohner. Ebenso wie der Nachweis über einen tagesaktuellen Test muss auch kein Nachweis von Geimpften oder Genesenen mehr erbracht werden - die 3 G entfallen also.
Lediglich bei Wettkämpfen fordert die Landesverordnung bei unterschiedlichen Stufen der Zuschauer-Auslastung weiterhin die 3 G ein.
Die aktuelle Corona-Verordnung auf einen Blick (gültig ab 28.06.21) finden Sie auf der Homepage des Landes Baden-Württemberg hier.