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Sportentwicklung   Pressemitteilung  

Video-Konferenz zum Thema „Tischtennis im Ganztag“: 16 Teilnehmer

Wichtiges Zukunftsthema der Sportentwicklung - am 1. Juli 2026 beginnt Rechtsanspruch

Hans Götz (TTF Schönaich)

Knapp vier Jahre ist es her: Mit dem Gesetz zum Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung in Grundschulen beschloss nach dem Bundestag auch der Bundesrat am 10. September 2021 einen Meilenstein, der auch für den Sport spürbare Auswirkungen haben wird. Denn: Auch der Vereinssport wird betroffen sein, kann und sollte diese neue Schul-Struktur als Chance sehen.

Darüber waren sich die 16 Teilnehmer einer einstündigen Videokonferenz der TTBW-Sportentwicklung am vergangenen Donnerstag zum Thema 

Rechtsanspruch Ganztagsbetreuung in den Grundschulen - Chancen für Vereine im Schulsport?

einig. Nach einem Grußwort von Stefanie Bils, Vizepräsidentin Sportentwicklung, wurden zahlreiche Rahmenbedingungen zum ab 1. Juli 2026 gültig werdenden Rechtsanspruch vorgestellt. Für diesen Input hatte Thomas Walter, Geschäftsführer Sportentwicklung, beim Kultusministerium Baden-Württemberg, beim Württembergischen Landessportbund (WLSB) und beim Deutschen Tischtennis-Bund (DTTB) recherchiert.

Inhalte des Rechtsanspruchs

Der Zeitplan für die Einführung der verbindlichen Ganztagesbetreuung in Grundschulen sieht vor, dass der Startschuss am 1. Juli 2026 in den 1. Klassen gegeben wird, am 1. Juli 2027 in den 2. Klassen, am 1. Juli 2028 in den 3. Klassen und am 1. Juli 2029 in den 4. Klassen. Auf die Woche verteilt muss ein Betreuungsumfang von Montag bis Freitag, jeweils über 8 Stunden (mit Abwandlungen) gewährleistet werden. Zusätzliche Herausforderung: In sämtlichen Schulferienzeiten - ausgenommen von 4 Wochen im Jahr - ist die Betreuung ebenfalls vorzuhalten!

Personal - Qualifizierungsniveau

Erste und wohl wichtigste "Rahmenbedingung" ist ein vorhandener Trainer, der z. B. eine Tischtennis-AG im Rahmen der Ganztagesbetreuung leitet. Allen Beteiligten ist klar, dass die in Frage kommenden Menschen für solch eine Übungsleitung sinkt, wenn die Qualifizierungs-Voraussetzungen steigen. Derzeit existiert, vielleicht auch deshalb, von Seiten der Politik noch kein festgelegtes Qualifizierungsniveau. Hingewiesen wird von den Verantwortlichen auf Einzelgespräche und zu schließende Vereinbarungen mit den zuständigen Kommunen und Schulleitungen. Auf diesen Aspekt der kommunalen Unterschiedlichkeit wird auch bei allen weiteren Rahmenbedingungen hingewiesen.

Hilfreich ist aus TTBW-Sicht eine Trainer-Lizenz, jedoch muss dies keine Voraussetzung sein. Um Interessenten bestmöglich vorzubereiten, soll in den nächsten Wochen mit dem Württ. Landessportbund eine Vereinbarung bei der Zusammenarbeit für den sogenannten WLSB-"Bewegungscoach" getroffen werden, eine Ausbildung über 24 Stunden, also 3 Tage.

Träger

Bei der vollständigen Abwicklung einer Tischtennis-Schul-AG, von den Erstgesprächen über die Vertragsgestaltung, die Organisation und Durchführung bis zur finanziellen Abwicklung spielen die "Träger" eine entscheidende Rolle. Ansprechpartener sind: die Schulleitungen der Ganztagesschule, die Kommune bzw. der freie Träger sowie der Sportverein. Empfehlung an unsere TTBW-Vereine mit Interesse an einer Zusammenarbeit: Sprechen Sie die Schulleitung Ihres Interesses direkt an, dazu die in Ihrer Kommune für die Ganztagesbetreuung verantwortliche Stelle.

Finanzen

Der Bund wird bis zu 3,5 Mrd. Euro in die Infrastruktur für die Ganztagesbetreuung der Grundschulen in allen Bundesländern investieren. Für Baden-Württemberg bedeutet dies nach dem entsprechenden Schlüssel 456,2 Mio. Euro bzw. von 2020 bis 2026 jährlich 750 Mio. Euro in die Infrakastruktur der Schulen. Ab 2026 investiert dann das Land Baden-Württemberg nochmals jährlich 1,3 Mrd. Euro direkt in die Betreuungsangebote im Land.

Die Teilnehmer interessierte nun, was am Ende an möglichen Honoraren bei einer solchen Tischtennis-Schul-AG ausbezahlt werden kann. Bei der Antwort sind die unterschiedlichen Qualifizierungen vom akademisch ausgebildeten Sportlehrer bis zum "Ungelernten" zu berücksichtigen, dazu die Frage, ob es sich um ein Betreuungs- oder Bildungsangebot (Alleinverantwortlichkeit) handelt. Entsprechend variieren die "Gesamtbetriebskosten" (also mit Lohnnebenkosten, Vertretungsaufwand, Verwaltungskosten) zwischen 20 und 77 Euro. Auch hier gilt der dringende Hinweis, dass kommunale Unterschiede und offene Beschlusslagen in der Politik noch keinerlei gesicherte Aussagen zulassen.

Weitere Vorgehensweise

Genau dieser Umstand spielt nun die entscheidende Rolle für die Installierung dieses Themas in der nahen Zukunft. Die Politik hat im nächsten Jahr eine Reihe an Hausaufgaben zu machen. Es gilt, im nächsten Jahr weitere Rahmenbedingungen durch die Landesregierung festzulegen: Wer kann Träger sein? Wie sieht es konkret mit den Honoraren aus?. Auch der WLSB will als Dachorganisation des organisierten Sports seinen Beitrag leisten. Zielsetzung ist die Einrichtung von Koordinierungsstellen in den Sportkreisen. Dies würde den kommunalen Aspekt berücksichtigen, den TTBW als landesweite Organisation im Sinne einer Vereinsberatung nur bedingt erfüllen kann. Jedoch sehen wir uns als TTBW weiterhin in der Verantwortung, am Thema "Rechtsanspruch Ganztagesbetreuung" dranzubleiben. Weitere regelmäßige Informationen werden den Vereinen zugestellt. Formate dabei: Videokonferenzen (die nächste im 4. Quartal 2025) und im neuen Ressort Sportentwicklung abgestimmten, leistbaren Rahmen auch Einzelberatung.

Auf Fragen zur halbstündigen Präsentation wurde anschließend eingegangen. Wichtiges Thema war die von Wieland Speer (Breitensport Ostalb) angeregte niedrige Hürde des Schulsports Tischtennis. Unser Sport benötige keine perfekten Wettkampfbedingungen, um als wichtiges Programmangebot in der Schule gespielt zu werden. Der Pausenhof mit den Betontischen, die Schultische in den Klassenräumen, einfache Netze und Schläger - all das reiche seiner langjährigen Erfahrung nach aus, um ein niedrigschwelliges Angebot auch von nicht hochqualifizierten Kräften angeboten zu werden.

2. Thema: Sportentwicklungsmaßnahmen in den Bezirken/Vereinen

Hans Götz (TTF Schönaich) stellte das umfangreiche Programm mit Maßnahmen wie Schul-Aktionstagen, Freibad-Turnier, Anfängerkurs etc. vor. Die Anzahl der Mitglieder seines Vereins konnte so in der Zeit nach Corona von 65 auf 130 verdoppelt werden. Ein großes Lob für dieses Engagement von allen Beteiligten! Die wiederum betonten den wichtigen Aspekt der Nachhaltigkeit im Maßnahmenkatalog der Sportentwicklung. So könne z. B. ein 10-wöchiger Anfängerkurs nach einer Schul-Aktion oder mini-Meisterschaft den dauerhaften Erfolg bei der Mitgliedergewinnung eines Vereins bestmöglich wahrscheinlich machen.

Und auch eine Schul-AG im Rahmen der Ganztagesbetreuung wäre für jeden Tischtennisverein eine wichtige Säule für die positive Mitgliedergewinnung - bei allen Schwierigkeiten, nachmittags das notwendige Personal zu finden. Oder wie es Wieland Speer ausdrückte:

"Das ist eine Riesenchance für Tischtennis-Deutschland!"

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