Zum Inhalt springen

Hintergrundberichte   Pressemitteilung  

TTBW-Kinderschutz: Kristina Bredow neue Kinderschutzbeauftragte

„Kinder haben Rechte – TTBW bietet niedrigschwellige Angebote für die Kinder!“

Das Thema Kinderschutz bzw. das „Kindeswohl im Sport“ und speziell die Prävention bezüglich sexualisierter Gewalt stehen seit einigen Jahren aufgrund von entsprechenden Vorfällen und damit auch verbundener Straftaten im Blickpunkt. Die rechtlichen Grundlagen zum Thema Kinderschutz sind im Bundeskinderschutzgesetz verankert, das das am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist.

Wir haben mit der neuen TTBW-Kinderschutzbeauftragten Kristina Bredow gesprochen. Sie wurde am 15. Oktober vom Präsidium eingesetzt und trat damit die Nachfolge von Stefanie und Helmut Großmann an. Im zweiten Teil finden Sie eine Darstellung der konkreten Maßnahmen von Tischtennis Baden-Württemberg zum Kinderschutz.

1. Gespräch mit Kristina Bredow (Beauftragte Kinderschutz in TTBW):

Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (DSJ) haben sich den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt als eines der obersten Ziele auf die Fahnen geschrieben. Dazu gehört gleichzeitig auch der Schutz von Mitarbeiter*innen vor möglichen falschen Verdächtigungen. Erreichen können die beiden obersten nationalen Sportorganisationen die Basis in erster Linie über ihre Mitgliedsverbände.

Tischtennis Baden-Württemberg hat Kristina Bredow als Beauftragte für den Kinderschutz gewinnen können. Als Sozialpädagogin und ehrenamtliche Jugendtrainerin (Trainer C-Lizenz) ist sie mit der Arbeit mit Kindern bestens vertraut. Mit einer Informations-Kampagne will Kristina im November 2025 die Verbandsverantwortlichen und Vereinsmitarbeiter*innen gleichermaßen erreichen.

TTBW: Hallo Kristina, Du hast uns angeboten, Dich für den Kinderschutz in Tischtennis Baden-Württemberg zu engagieren. Was motiviert Dich dazu?

Kristina Bredow: Kinder sollen sich in ihrem Sportverein wohl und sicher fühlen können. Kindern mit Respekt und Wertschätzung zu begegnen, sie in ihrer Persönlichkeit ernst zu nehmen und ihre Grenzen zu achten, ist dabei eine grundlegende Voraussetzung. Gewalt in jeglicher Form, sei sie psychischer oder physischer Natur, ist zu verurteilen und es braucht verantwortliche Menschen, die hinschauen und handeln, um die Kinder vor Übergriffen zu schützen. Sollte ein Verdacht bestehen, ist es wichtig, qualifizierte Ansprechpartner*innen zu haben. Als Sozialpädagogin arbeite ich seit 30 Jahren mit Kindern und Jugendlichen, aktuell in einer Einrichtung der Schulkindbetreuung. Zudem bin ich dreifache Mutter. Meine Erfahrungen will ich auch im Tischtennissport einbringen.

TTBW: Welche Situationen sind denn für Kinder und Jugendliche problematisch in diesem Sinne?

Kristina Bredow: Zunächst einmal muss man zwischen körperlicher und psychischer Gewalt unterscheiden. Im ersten Fall geht es um körperliche und/oder sexualisierte Gewalt, im zweiten Fall kann z.B. eine abwertende und entwürdigende Behandlung den jungen Menschen Schaden zufügen. Wertschätzung für die Person sollte immer gegeben sein und den Kindern sollte vermittelt werden, dass sie Rechte haben und „Nein“ sagen dürfen. Um Verfehlungen und Überschreitungen wahrzunehmen, müssen Vereinsmitarbeiter*innen ständig sensibel bleiben, auch wenn es sich um einen lange bestehenden Vereinskreis handelt.

TTBW: Welche Ziele verfolgst Du als TTBW-Kinderschutzbeauftragte, um das Kindeswohl zu gewährleisten?

Kristina Bredow: Sorgfältig ausgearbeitete und möglichst flächendeckende Schutzkonzepte, die die individuellen Gegebenheiten vor Ort berücksichtigen, sind eine äußerst wichtige Präventionsmaßnahme. Dabei ist wesentlich, dass diese Konzepte gelebt werden und nicht in irgendeiner Schublade verschwinden. Den Kindern sollten ihre Rechte möglichst niedrigschwellig vermittelt werden, sie müssen wissen, dass sie jederzeit „Nein“ sagen und sich Hilfe holen dürfen, wenn ihnen etwas unangenehm ist oder sie sich nicht wohlfühlen.

TTBW: Und wie gestaltet TTBW die Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen?

Kristina Bredow: Mit leicht verständlichen Flyern, die wir in den Hallen auslegen, wollen wir unseren Nachwuchssportlern das Thema nahe bringen und sie sensibilisieren. Diese Flyer können auch die Vereine als Info-Material verwenden. Das Thema Kinderschutz empfehlen wir außerdem als wichtigen Punkt für Elternabende. Und schließlich helfen unsere Informationsblätter und Handreichungen auf der TTBW-Homepage, um erste Infos und Kontakte zu erhalten.

 

2. Maßnahmen von  Tischtennis  Baden-Württemberg (TTBW) zum Kinderschutz

* Institutionelle Maßnahmen

  • Aufnahme einer/s Kinderschutzbeauftragten in die TTBW-Satzung, § 9 (4)
  • Wahl von Kristina Bredow in dieses Amt der „Beauftragten Kinderschutz“ am 15.10.2025
  • Versand von Informationsunterlagen und Formularen zum Thema an alle TTBW-Vereine per Rund-Email im November 2025.

Die Umsetzung entsprechender Präventionsmaßnahmen stellt für uns jedoch nicht nur eine Pflicht, sondern vielmehr auch ein wichtiges Anliegen dar, für das wir auch unsere Mitgliedsvereine sensibilisieren und gewinnen möchten. Um Grenzüberschreitungen in diesem Bereich, wie den im Jahr 2017 bekannt gewordene Einzelfall, möglichst zu verhindern, setzen wir im TTBW auf ein Gesamtkonzept, das aus dem Dreiklang

  1. Prävention
  2. Weiterbildung
  3. Intervention

besteht.

* Konkrete Maßnahmen

zum Schutz der Kinder für den Verband und Vereine:

  • Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses:

Jeder unserer Trainer/innen, egal ob festangestellt oder auf Honorarbasis, legt bei einem neuen Vertragsabschluss sowie wiederkehrend ein erweitertes Führungszeugnis vor. Bei für TTBW tätigen Trainern/innen ist dies ein MUSS. Bei für Vereine tätigen Trainern/innen ist dies ein SOLL, je nach Kommune ein MUSS.

Dieses Führungszeugnis kann für Ehrenamtliche kostenlos angefordert werden.

  • Verhaltensleitfaden Ehrenkodex:

Werte und Normen im eigenen Verein werden in Form von Richt- und Leitlinien 

fixiert. Die eigene Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen wird bewusst gemacht. Innerhalb von Tischtennis Baden-Württemberg ist die Zustimmung zum Ehrenkodex Teil der Aus- und Fortbildung und wird jeweils mit den Trainer-Lizenzausstellungen und -verlängerungen abgefragt.

Zudem verpflichten sich die Trainer*innen mit ihrer Unterschrift auf der Selbstverpflichtung, das „Kindeswohl im Sport“ und die Prävention (sexualisierter) Gewalt als oberste Prinzipien in der Kinder- und Jugendarbeit anzuerkennen. In diesen Erklärungen sind allgemeine Grundsätze aufgelistet, die eingehalten bzw. vermieden werden müssen. Dabei dienen diese Erklärungen auch den handelnden Trainer*innen zum Schutz vor bzw. zur Vermeidung von unbegründeten Verdächtigungen.

  • Informationsblätter fassen die entsprechenden Maßnahmen von TTBW für die Spieler*innen und deren Eltern zusammen und werden durch die Kontaktdaten der Beauftragten für Kinderschutz ergänzt.
  • Unsere Mitgliedsvereine fordern wir auf, das „Kindeswohl im Sport“ in ihre Vereinsarbeit zu integrieren und ein konkretes Präventionskonzept gegen sexualisierte Gewalt vor Ort aufzustellen. Die Württembergische Sportjugend (WSJ) und die Badische Sportjugend (BSJ) als verantwortliche Fachorganisationen der Landessportbünde (LSB) haben eine Reihe von Handreichungen und Formulare zusammengestellt und zum Herunterladen auf ihrer Internet-Seite zur Verfügung gestellt:

 

Informationsmaterial „Kindeswohl“ des Württembergischen Landessportbunds (WLSB)

https://www.wlsb.de/geschaeftsstelle-zuschuesse-arbeitshilfen-vorbild-sein/kindeswohl

Informationsmaterial „Kindeswohl“ des Badischen Sportbunds Freiburg (BSB Freiburg)

https://www.bsb-freiburg.de/sport-und-gesellschaft/kinder-und-jugendschutz/downloads-kinder-und-jugendschutz

 

Thomas Walter, Geschäftsführer Sportentwicklung Tischtennis Baden-Württemberg e. V.

TTBW-Homepage: Kinderschutz - Informationsmaterial

Aktuelle Beiträge