Bis zur Spielzeit 2025/26 besteht TTBW aus 21 Bezirken und ab der Spielzeit 2026/27 noch aus 12 Bezirken.
In der Folge werden Mannschaften, die in der Spielzeit 2025/26 noch in der Verbandsliga Süd spielen, in der Spielzeit 2026/27 in der Verbandsliga Südwest eingeteilt. Dies betrifft alle Mannschaften aus den Bezirken Böblingen, Schwarzwald und dem größeren Teilen von Oberer Neckar. Dadurch ist bei den Erwachsenen gesichert, dass die Verbandsliga Südwest mit 13 oder mehr Mannschaften spielen müsste. Dieses Problem tritt ebenfalls in der neu zusammengestellten Bezirksoberliga der Bezirke Bodensee, Hochschwarzwald und dem größeren Teil von Oberer Neckar auf. Dort kommen zu den Mannschaften der bisherigen Landesklasse Gr. 10 aus Bodensee und Hochschwarzwald noch Mannschaften aus der Landesklasse Gr. 5 des Bezirks Oberer Neckar hinzu.
Aus diesem Grund hat sich der Hauptausschuss Wettkampfsport für eine veränderte Auf- und Abstiegsregelung für die Spielzeit 2025/26 bei den Erwachsenen entschieden.
Aufstieg:
Die Meister aus allen Gruppen steigen in die nächsthöhere Spielklasse auf.
Die Aufstiegsrelegation auf Verbandsebene entfällt. Ausnahme ist die Relegation zur Verbandsoberliga.
Abstieg:
Alle Mannschaften, die Platz 7 oder schlechter belegen, steigen in die nächsttiefere Spielklasse ab.
Sollte eine Gruppe dann noch nicht die Sollstärke erreicht haben, so wird nach der Auffüllregel laut WO F 3.4.8 AB TTBW aufgefüllt:
WO F 3.4.8
Ausführungsbestimmungen TTBW
…
Für die Auffüllung der Spielklassen aller Altersgruppen gilt:
Muss eine Spielklasse auf die Sollstärke aufgefüllt werden, so werden folgende
Mannschaften der Reihe nach berücksichtigt:
- Platz 2 der Relegationsrunde (sofern vorhanden)
- Platz 3 der Relegationsrunde (sofern vorhanden)
- Platz 4 der Relegationsrunde (sofern vorhanden)
- Bester Absteiger
- Bester Nichtaufsteiger; bei mehreren gleichberechtigten Mannschaften können
Entscheidungsspiele angesetzt werden
- Zweitbester Absteiger
- Zweitbester Nichtaufsteiger; bei mehreren gleichberechtigten Mannschaften können
Entscheidungsspiele angesetzt werden
- usw., bis kein Absteiger mehr vorhanden ist und maximal bis Platz 5 bei den
Nichtaufsteigern.
Dies bedeutet:
Bester Absteiger (Platz 7 der oberen Spielklasse)
Bester Nichtaufsteiger (Platz 2 aus den unteren Spielklassen)
Zweitbester Absteiger (Platz 8 der oberen Spielklasse)
Zweitbester Nichtaufsteiger (Platz 3 aus den unteren Spielklassen)
In fast allen Gruppen wird es notwendig sein, die Auffüllregel anzuwenden, da auf der Ebene Landesliga und Landesklasse (ab 2026/27 Bezirksoberliga) sogar eine zusätzliche Gruppe eingeführt wird. Ausnahmen sind, wie zu Beginn geschrieben: die Verbandsliga Südwest, die neue Bezirksoberliga aus den bisherigen Bezirken Bodensee, Hochschwarzwald und dem größeren Teil von Oberer Neckar.
Durch die geänderte Auf- und Abstiegsregel gibt es also, außer in diesen beiden genannten Klassen, nur wenig Unterschiede. Die unteren Spielklassen sind, bei normaler Anzahl von Mannschaften in den Gruppen (10 oder 11) ganz leicht bevorteilt, da die Zweitplatzierten der unteren Spielklassen, ohne Relegation zu spielen, vor dem Achtplatzierten aus der oberen Spielklasse das Recht auf die höhere Spielklasse haben. In den Spielklassen, in denen 12 oder mehr Mannschaften an den Start gehen, ist der Vorteil für die Mannschaften aus den unteren Spielklassen größer. Dies betrifft die Landesliga Gr. 4 und die Landesklasse Gr. 4.
Anbei zwei fiktive Beispiele, wie die Klasseneinteilung für diese Spielzeit ausgesehen hätte, wenn die Bezirksreform bereits zur Spielzeit 2025/26 wirksam geworden wäre.
Fiktive Einteilung mit „normaler“ Auf- und Abstiegsregelung und Relegation.
Fiktive Einteilung mit geänderter Auf- und Abstiegsregelung; Abstieg ab Platz 7 ohne Relegation.
Für die Damen wird es keine geänderte Auf- und Abstiegsregelung geben. Dort steigt weiterhin der Meister auf und alle Mannschaften ab Platz 7 steigen ab.
gez. Christhart Kratzenstein, Referent Erwachsenensport