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Wettkampfsport   Erwachsene  

Geänderte Auf- und Abstiegsregel in den Verbandsspielklassen der Erwachsenen zur Spielzeit 2026/27

Einführung einer Verbandsklasse mit drei Gruppen bei Reduktion der Sollstärke in den Gruppen auf 8 Mannschaften.

Zur Spielzeit 2027/28 ändert sich die Sollstärke in den Verbandsspielklassen der Erwachsenen von 10 auf 8. Gleichzeitig wird zwischen der Verbandsliga und der Landesliga eine Verbandsklasse eingeführt, so dass es auf Verbandsebene wieder drei Spielebenen gibt. Auf Grund dieser Änderungen gibt es auch für die Spielzeit 2026/27 eine geänderte Auf- und Abstiegsregelung, die auch bereits veröffentlicht wurde durch die Auf- und Abstiegshaken in den Tabellen.

Aufstieg:

Verbandsoberliga: 
Die Meister der beiden Gruppen der Verbandsoberliga steigen in die Oberliga Baden-Württemberg auf. 
Die Zweitplatzierten der beiden Gruppen der Verbandsoberliga spielen in der Relegation mit dem 8. der Oberliga Baden-Württemberg um einen weiteren Platz in der Oberliga Baden-Württemberg.

Verbandsliga:
Die Meister der drei Verbandsligagruppen steigen in die Verbandsoberliga auf. 
Die Zweitplatzierten der drei Gruppen der Verbandsligen spielen, gemeinsam mit dem Zweiplatzierten der Verbandsliga Baden und den 8. der beiden Gruppen der Verbandsoberliga um zwei weitere Plätze in der Verbandsoberliga. 

Landesliga:
Die Meister der sechs Landessligagruppen steigen in die jeweilige Verbandsliga auf.
Die Zweit- und Drittplatzierten der sechs Landessligagruppen steigen in die jeweilige Verbandsklasse auf.

Bezirksoberliga:
Die Meister der zwölf Bezirksoberligen steigen in die jeweilige Landesliga auf
Die Zweitplatzierten der zwölf Bezirksoberligen spielen mit den 9. der jeweiligen Landesliga einen weiteren Platz in der Landesliga aus.

Abstieg:

Verbandsoberliga:
Platz 9 und 10 der beiden Gruppen der Verbandsoberliga steigen in die jeweiligen Verbandsligen ab.
Die Achtplatzierten der beiden Gruppen der Verbandsoberliga spielen mit den Zweitplatzierten der Verbandsligen Nord, Südost, Südwest und Baden um zwei weitere Plätze in der Verbandsoberliga.

Verbandsliga:
Platz 7 bis 10 der drei Verbandsligagruppen steigen in die jeweiligen Verbandsklassen ab.

Landesliga:
Alle Mannschaften die auf Platz 10 oder schlechter in den sechs Landesligagruppen landen steigen in die jeweilige Bezirksoberliga ab
Die Neuntplatzierten der Landesligen spielen mit den Zweitplatzierten aus den zugeordneten Bezirksoberligen noch einen weiteren Platz für die jeweilige Landesliga aus.

Sollte eine Gruppe dann noch nicht die Sollstärke von 8 Mannschaften erreicht haben, so wird nach der Auffüllregel laut WO F 3.4.8 AB TTBW aufgefüllt:

WO F 3.4.8 

Ausführungsbestimmungen TTBW 

Für die Auffüllung der Spielklassen aller Altersgruppen gilt: 
Muss eine Spielklasse auf die Sollstärke aufgefüllt werden, so werden folgende 
Mannschaften der Reihe nach berücksichtigt: 
- Platz 2 der Relegationsrunde (sofern vorhanden) 
- Platz 3 der Relegationsrunde (sofern vorhanden) 
- Platz 4 der Relegationsrunde (sofern vorhanden) 
- Bester Absteiger 
- Bester Nichtaufsteiger; bei mehreren gleichberechtigten Mannschaften können Entscheidungsspiele angesetzt werden 
- Zweitbester Absteiger 
- Zweitbester Nichtaufsteiger; bei mehreren gleichberechtigten Mannschaften können Entscheidungsspiele angesetzt werden 
- usw., bis kein Absteiger mehr vorhanden ist und maximal bis Platz 5 bei den Nichtaufsteigern.

Die Auffüllregel wird zur Spielzeit 2027/28 allerdings nur selten zur Anwendung kommen, da im Optimalfall alle Gruppen nach der geplanten Auf- und Abstiegsregelung die Sollstärke 8 erreichen. Einzig wenn in eine Gruppe keine Mannschaft absteigt oder eine Mannschaft auf die Klasse verzichtet dürfte dies der Fall sein.

Beispielhafte Einteilungfür die Spielzeit 2027/28 nach Platzierung der Spielzeit 2026/27.

 

Für die Damen wird es keine geänderte Auf- und Abstiegsregelung geben. Dort steigt weiterhin der Meister auf und alle Mannschaften ab Platz 7 steigen ab.

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