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Pressemitteilung  

CORONA AKTUELL

Landesverordnung lässt Hallenöffnungen ab 2. Juni zu!

Seit 11. Mai konnten die Landeskader-Mitglieder in den Stützpunkten entsprechend den gesetzlichen Regelungen in Baden-Württemberg trainieren. Nun ist es auch für den Vereinssport soweit:

Ab nächstem Dienstag, 2. Juni, ist laut neuer Landesverordnung Baden-Württemberg vom vergangenen Freitag, 22. Mai,

https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Ablage+Einzelseiten+gemischte+Themen/Notverkuendung+Verordnung+des+KM+und+SM+ueber+Sportstaetten+gueltig+ab+2_+Juni

eine Öffnung der öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten unterganz bestimmten Voraussetzungen möglich, wie unter anderem:

·         1,50 m Abstand

·         kein körperlicher Kontakt

·         ohne Ausdauerbelastung in geschlossenen Räumen

·         Gruppengröße 10 Personen

·         pro Person mind. 40 m², das sind insgesamt 400 m² (kleine Hallen haben ein Standard-maß von 12 x 24 m = 288 m², Dreifachsporthallen ein Maß von 42 x 27 m = 1.134 m²)

·         Training an Geräten setzt eine Fläche von mind. 10 m² voraus.

·         Desinfektion/Reinigung von Sportgeräten

·         Sanitäranlagen außer Toiletten bleiben geschlossen

·         Handreinigung/-desinfektion muss möglich sein

·         Ausreichende Belüftung

·         verantwortliche Person für den Trainingsbetrieb

·         Trainings-Teilnehmer-Daten müssen notiert werden

Wichtig:

Diese Landesverordnung stellt die einzuhaltende Rechtsgrundlage dar.

Das Handlungs- und Schutzkonzept des DTTB und unsere TTBW-Checkliste (letzten Freitag zugeschickt) stellen darüber hinaus eine sinnvolle Empfehlung dar.

Auch nach ersten Erfahrungen in den Kommunen, bei Anfragen an den Sportkreis, die Sportämter und Schulen ergeben haben, ist das Inkrafttreten der Landesverordnung noch nicht gleichbedeutend mit dem tatsächlichen „Zutritt“ in die Sporthalle. Vielmehr gilt es nun für Sie und Ihre Mitarbeiter im Verein, in Kontakt mit den zuständigen Behörden und der Schule zu treten. Dabei sollten Fragen zur aktuellen Belegung der Hallen (viele Schulen nutzen die Sporthallen derzeit für Prüfungen und Unterricht), zu den Hygienemaßnahmen (hier kann das Schutz- und Handlungskonzept des DTTB sowie die Benennung eines Hygiene-Beauftragten helfen) abgestimmt und geklärt werden.

Unser Ziel als Verband und damit der Wunsch für Sie als Verein ist, dass Sie baldmöglichst wieder mit dem Trainingsbetrieb starten – auch wenn dieser unter Einhaltung der o. g. Voraussetzungen natürlich stark reduziert ist. Sehen Sie diese Phase bitte als Verbesserung gegenüber den letzten 10 „Lockdown“-Wochen, gleichzeitig auch als einen wichtigen Testlauf für die Zeit nach den Sommerferien! Dann wird das Training wieder eine höhere Bedeutung für Ihre Mitglieder haben, die an der Punktspielrunde teilnehmen.

Ein entsprechendes Schreiben ging am heutigen Dienstag, 26. Mai, an alle Vereine in TTBW.

Wir hoffen, Sie als Vereine zu diesem Themenkomplex umfassend informiert zu haben. Sollten Fragen offengeblieben sein, melden Sie sich bitte bei uns in der Geschäftsstelle!

Hier die bisherigen Rundschreiben mit den Infos zur Corona-Krise:

Rundschreiben Nr. 4

Rundschreiben Nr. 5

 

gez. Thomas Walter, Geschäftsführer TTBW

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