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Erläuterungen zu den Anträgen an den Landesverbandsausschuss am 24. Januar 2026

zu den Themen Spielklassen und Sollstärke von Verbandsspielklassen

  • zu Antrag 2b:

    Am 1.07.2026 wird die "Landesklasse" in "Bezirksoberliga" umbenannt. Grund: Die Bezirksreform wird zu diesem Zeitpunkt im Sport wirksam.

    Deshalb heißt die "Landesklasse" in der Saison 2026/27 bereits "Bezirksoberliga".

    Dieser Antrag enthält zusätzlich die "Verbandsklasse". Diese wird jedoch erst ab der Saison 2027/28 neu eingeführt. Eine Einführung zur Saison 2026/27 war schon deshalb nicht mehr möglich, weil die Auf-/Abstiegsregelung für diese Neuordnung der Spielklassen vor einer Spielzeit (dies ist dann die Saison 2026/27) bekannt gemacht werden muss.

  • zu Antrag 3a:

    Hier wurde die Reduzierung der Sollstärke auf 8 Mannschaften zum 15.05.2027 beantragt. Das Inkrafttreten dieses Antrags zum 15.05.2027 zeigt klar an, dass die Änderung erst zur Spielzeit 2027/28 wirksam wird.

Fazit: Sowohl die Reduzierung der Sollstärke auf 8 Mannschaften als auch das Einfügen der Verbandsklasse (mit drei Parallel-Gruppen) werden zur Spielzeit 2027/28 eingeführt. Eine entsprechende Auf- und Abstiegsregelung für die Spielzeit davor (2026/27) wird spätestens am 30. Juni 2026 veröffentlicht.
Für die Spielklassen-Einteilung 2026/27 gilt die bereits veröffentlichte Auf- und Abstiegsregelung. Diese musste bereits bis spätestens 30. Juni 2025 veröffentlicht werden. Eine Änderung zu diesem Zeitpunkt war jetzt beim Landesverbandsausschuss am 24. Januar 2026 nicht mehr möglich.

gez. Christhart Kratzenstein/Thomas Walter

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